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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SenOps GmbH


I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Unsere Dienstleistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.
  2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben auf unserer Website, in Angeboten, Katalogen oder Preislisten sind sorgfältig erstellt, jedoch nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Schriftliche und mündliche Aufträge, Nebenabreden oder Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
  3. Informationen und Angaben zu Waren, wie technische Spezifikationen, Maße oder ähnliche Angaben, sind lediglich annähernd und stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, eine solche Zusicherung wird von uns ausdrücklich schriftlich abgegeben.
  4. Die Eignung der von uns gelieferten Waren und erbrachten Leistungen für die beabsichtigte Nutzung sowie deren rechtliche Zulässigkeit liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Es obliegt dem Kunden, die Erfüllung dieser Voraussetzungen eigenständig sicherzustellen.

5.       Der Inhalt des Vertrages ergibt sich abschließend aus dem Rahmenvertrag oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich festgehalten. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso wie ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise (zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer) und gelten, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ab unserem Lager oder ab dem Lager unserer Zulieferer. Für Verpackung und sonstige damit verbundene Kosten behalten wir uns vor, je nach Aufwand gesonderte Gebühren zu erheben. Dienstleistungen wie Aufstellung, Installation und technischer Support werden gemäß unseren jeweils gültigen Konditionen abgerechnet.
  2. Verzögert sich die Lieferung der bestellten Waren an uns um mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss und liegt die Verzögerung außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis anzupassen. Dies erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Kunden, falls in der Zwischenzeit die Einkaufspreise unserer Lieferanten oder sonstige Kosten, die auf die Ware entfallen (einschließlich Steuern, Abgaben oder sonstiger öffentlicher Lasten), gestiegen sind.
  3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag für die erbrachte Lieferung oder Leistung nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
  4. Dem Kunden steht weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein Recht zur Aufrechnung zu, es sei denn, seine Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  5. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.
  6. Bei Aufträgen mit einem Nettowert von über 5.000 Euro sind wir berechtigt, nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe eines Drittels des Kaufpreises zu verlangen, wobei der Restbetrag bei Lieferung fällig wird.
  7. Kostenvoranschläge für Reparaturen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Wird nach Erstellung des Kostenvoranschlags kein Reparaturauftrag erteilt, sind wir berechtigt, eine angemessene Vergütung für den Kostenvoranschlag zu verlangen. Der veranschlagte Reparaturpreis kann um bis zu 25 % nach oben oder unten abweichen. Sollten im Rahmen der Reparatur weitere Mängel festgestellt werden, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur Rücksprache mit dem Kunden und dessen erneuter Beauftragung zu unterbrechen. Reparaturaufträge für ältere oder nicht mehr produzierte Geräte werden nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ersatzteilen angenommen.

III. Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, sobald Dritte, durch Pfändung oder sonstige Maßnahmen, Rechte an der Vorbehaltsware geltend machen oder die Ware anderweitig beeinträchtigen. Dies gilt ebenso, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.

IV. Lieferzeit

  1. Sofern keine verbindlichen Lieferfristen vertraglich vereinbart wurden, sind unsere Lieferzeiten stets unverbindlich und dienen lediglich als annähernde Richtwerte. Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Frist unser Lager oder, im Fall von Neugeräten, das Lager unseres Lieferanten verlassen hat.
  2. Im Falle eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung und erfolglosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden können in diesem Fall nur dann geltend gemacht werden, wenn der Lieferverzug auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.
  3. Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und die Lieferung verzögern (z. B. Energiemangel, Verzögerungen bei der Anlieferung von wesentlichen Komponenten, Importprobleme, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Notstände oder höhere Gewalt), verlängern die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Sollten wir auch nach Ablauf dieser verlängerten Frist nicht liefern können, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstatten wir dem Kunden unverzüglich alle bereits geleisteten Zahlungen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

V. Versand, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Der Versand erfolgt ab Werk oder ab dem Auslieferungslager auf Kosten und Risiko des Kunden. Wir behalten uns das Recht vor, den Versandweg und die Versandart nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden abgeschlossen, wobei die Kosten hierfür vom Kunden zu tragen sind.
  2. Der Versand wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, jedoch ohne Übernahme einer eigenen Haftung. Für etwaige Schäden oder Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Lagerung übernehmen wir keine Verantwortung, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits.
  3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist.
  4. Sollte der Kunde die Ware nach Aufforderung und Ablauf einer gesetzten Frist nicht abnehmen, sind wir berechtigt, anstelle der Erfüllung des Vertrages Schadenersatz wegen Nichterfüllung in pauschalierter Höhe von 25% des Nettokaufpreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und keinen übermäßigen administrativen Aufwand verursachen.

VI. Mängelhaftung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu überprüfen. Erkennbare Mängel – ausgenommen offensichtliche Transportschäden – müssen uns innerhalb einer Frist von einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Unterbleibt diese Mängelanzeige, gilt die Ware als vertragsgemäß angenommen.
  2. Bei Mängeln, die bereits bei der Auslieferung der Ware vorlagen, beschränkt sich unsere Haftung zunächst auf die Nacherfüllung, wobei wir nach unserem Ermessen entweder eine Ersatzlieferung vornehmen oder eine Nachbesserung durchführen. Soweit der Ausbau eines mangelhaften Teils sowie der Einbau eines im Rahmen der Gewährleistung gelieferten Ersatzteils erforderlich sind, liegt die Verantwortung für beide Maßnahmen beim Kunden. Die mangelhafte Ware oder die ausgetauschten Teile sind an uns zurückzugeben.
  3. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, von uns nicht erbracht werden können oder von uns unberechtigterweise verweigert werden, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
  4. Die Haftungsdauer für Sachmängel an Neuwaren beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware. Danach verjähren Gewährleistungsansprüche. Bei Gebrauchtwaren oder bei der Nutzung von Gebrauchtteilen im Rahmen von Reparaturen verkürzt sich die Verjährungsfrist auf drei Monate.
  5. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht direkt an der Ware entstanden sind, für Ein- und Ausbaukosten, Fahrtkosten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Zudem entfällt der Haftungsausschluss, wenn ein Schaden durch das Fehlen einer zugesicherten Beschaffenheit verursacht wird. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für Ansprüche gemäß § 1 Produkthaftungsgesetz.

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.

 

Für internationale Vertragsparteien gilt Dortmund als Gerichtsstand, es sei denn, eine andere vertragliche Vereinbarung wird getroffen.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1.       Für sämtliche Lieferungen und Leistungen, auch bei Auslandsgeschäften, gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

2.       Beide Vertragsparteien sind berechtigt, laufende Verträge außerordentlich zu kündigen, sofern ein Insolvenzantrag über das Vermögen der anderen Vertragspartei gestellt wurde, ausgenommen die Fälle des § 314 BGB. Darüber hinaus steht uns das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Kunde bei Dauerschuldverhältnissen mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist oder zahlungsunfähig wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die gesamten fälligen Zahlungen, die bis zur ersten regulären Beendigung des Vertragsverhältnisses anfallen würden, als Ausfallschaden geltend zu machen.

3.       Wir sind berechtigt, die Daten des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden wir die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, einhalten.

4.       Die gesetzeskonforme Entsorgung von bei uns erworbenen Geräten nach Ende ihrer Nutzungsdauer obliegt dem Kunden, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes vorsehen. Die Entsorgung erfolgt auf eigene Kosten des Kunden.

5.       Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich eine Regelungslücke herausstellen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

(Stand 12.10.2024)