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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SenOps GmbH


Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen nebst Auftraggeberinformationen und Leistungsbeschreibung der SenOps GmbH




I. Allgemeine Geschäftsbedingungen 

II. Allgemeine Mietbedingungen

III. Schlussbestimmungen und Auftraggeberinformationen

IV. Leistungsbeschreibung

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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

  • Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) mit der SenOps GmbH, Märkische Straße 115, 44141 Dortmund (nachfolgend als „Anbieterin“ bezeichnet) sowohl vor Ort als auch über Fernabsatz, insbesondere auch über die Internetseite shop.senvend.com, schließen.
  • Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Auftraggeber verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der nachfolgenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die die Leistungen im Rahmen ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellen und verwenden. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Die Anbieterin behält sich vor, vom Auftraggeber vor der Annahme des Vertragsangebots des Auftraggebers Nachweise für die Unternehmereigenschaft zu verlangen. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Unternehmereigenschaft des Auftraggebers auch nach Vertragsschluss regelmäßig zu kontrollieren.
  • Diese in Teil I. aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Vertragsbeziehung. Bezüglich der Vermietung von Gegenständen und Software gilt ergänzend Teil II. Mit Teil III kommt die Anbieterin ihren gesetzlichen Informationspflichten nach.


§ 2 Gegenstand des Vertrages 

Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren einschließlich digitaler Inhalte (Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden) sowie Software (nachfolgend auch „Ware“, „Software“, „Produkt“ genannt) und die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt. Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot. Die wesentlichen Merkmale und der Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot, den Vereinbarungen und/oder den Anlagen (Leistungsbeschreibung) zum Vertrag. Die zu den vorstehenden Bedingungen übermittelten Anlagen werden ebenfalls Vertragsbestandteil. 


§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  • Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den im jeweiligen Angebot angegebenen Bedingungen. 
  • Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. 

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort, giropay) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. 

Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. 

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

  • Unsere Angebote vor Ort sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie können ein verbindliches Kaufangebot vor Ort abgeben. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt unverzüglich durch uns.
  • Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein individuelles und verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 10 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können. Sie nehmen das Angebot mit Bestätigung in Textform an.
  • Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.


§ 4 Nutzungslizenz bei digitalen Inhalten, Leistungserbringung bei Softwarenutzung

    • Die angebotenen digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und stehen jeweils im Eigentum der Anbieterin oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Sie erhalten zu jedem bei uns erworbenen digitalen Inhalt eine Nutzungslizenz durch den jeweiligen Lizenzgeber. Art und Umfang der Nutzungslizenz ergeben sich aus den jeweiligen Lizenzbestimmungen im Angebot.
    • Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, erhalten Sie eine einfache Nutzungslizenz. Diese umfasst ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die im Angebot angegebene Nutzungsdauer beschränktes Recht zur Nutzung, insbesondere die Erlaubnis, eine Kopie des digitalen Inhaltes für Ihren persönlichen Gebrauch auf Ihrem Computer bzw. sonstigem elektronischen Gerät abzuspeichern und/oder auszudrucken. 
    • Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
    • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen digitalen Inhalte oder Teile davon zu vermieten oder weder entgeltlich noch unentgeltlich unterlizenzieren, öffentlich wiedergeben oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen oder sonst Dritten zur Verfügung stellen.
    • Die Software wird von uns als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Auftraggeber wird ermöglicht, die auf unseren Servern des bzw. eines von uns beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten und Elemente der Software, etwa Anmeldemasken, in seine eigene Webseite einzubinden.
    • Wir stellen die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von uns bereitgestellt. Wir schulden jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen Ihren IT-Systemen und dem beschriebenen Übergabepunkt.
    • Soweit die Software ausschließlich auf unseren Servern oder eines von uns beauftragten Dienstleisters abläuft, sind urheberrechtliche Nutzungsrechte weder erforderlich noch werden sie eingeräumt. Wir räumen Ihnen aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
    • (7) Wir behalten uns vor, Leistungen oder Funktionen unserer Software zu erweitern, zu ändern, zu löschen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen und/oder notwendig sind und/oder der Verhinderung von Missbrauch dienen. Wir werden diese Änderungen bei entgeltlichen Leistungen nur vornehmen, wenn sie für Sie zumutbar sind oder wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet sind.
    • Bei Erwerb der Hardware besteht kein automatischer Anspruch auf die Software. 
    • Bei Nichterfüllung des Vertrags behalten wir uns vor, die Terminals, die Dienstleistungen oder einzelne Funktionen zu sperren. 


§ 5 Verfügbarkeit

    • Wir weisen Sie darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht in unserem Auftrag handeln, von uns nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von Ihnen genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf unsere Leistungen haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von uns erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
    • Die Anbieterin stellt ihre Software mit einer Verfügbarkeit von 99% im Monatsmittel zur Verfügung. Davon ausgenommen sind Wartungszeiten und Zeiten, in denen der Server nicht verfügbar ist aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Anbieterin liegen (höhere Gewalt, Netzwerkstörung außerhalb unseres Netzes, Verschulden Dritter etc.).
    • Geplante Wartungsarbeiten werden jeweils angekündigt und in der Regel in einem Wartungsfenster von 23:00 bis 7:00 Uhr (CET) durchgeführt.
    • Sie sind verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich bei uns anzuzeigen. Unterlassen Sie diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
    • Die Regelungen des Teil I., § 9 werden hierdurch nicht beeinträchtigt.


§ 6 Leistungserbringung bei Montageleistungen/Dienstleistungen; Subunternehmer

  • Soweit Dienst- und/oder Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Montagearbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.
  • Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
  • Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeit zu bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.
  • Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat.  Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
  • Die Anbieterin ist zur Einschaltung Dritter (Subunternehmer) zur Leistungserbringung berechtigt.
  • Die Anbieterin haftet für Handlungen der Unterauftragnehmer wie für eigene Handlungen.


§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers; Haftungsfreistellung

  • Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt.
  • Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung von Daten auch zur Wahrung von insbesondere handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten obliegt dem Auftraggeber. Das gilt auch für etwaige uns im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
  • Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Anbieterin zur Erbringung der Dienstleistung weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, insbesondere hat der Auftraggeber die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die gemäß den Vorgaben erforderliche Systemumgebung nebst einer funktionierenden Internetverbindung bereitsteht. Zudem übernimmt der Auftraggeber im Vorfeld eine entsprechende Überprüfung und stellt sicher, dass die Produkte der Anbieterin mit den bereits beim Auftraggeber vorhandener Hard- und Software kompatibel sind.
  • Wir behalten uns vor, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen und Ihnen die sich hieraus möglicherweise ergebenden zusätzlichen Anforderungen an die von Ihnen auf unseren Servern abgelegten Inhalte rechtzeitig mitzuteilen. Wir verpflichten uns, solche Anpassungen nur in einem für Sie zumutbaren Rahmen und unter Berücksichtigung Ihrer Interessen vorzunehmen.
  • Die von Ihnen hochgeladenen Inhalte werden von uns nicht auf Rechtsverletzungen geprüft. Für deren Korrektheit, Vollständigkeit sowie Rechtmäßigkeit sind allein Sie verantwortlich. Sie verpflichten sich dabei, keine Inhalte in unserer Software zu teilen, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Wir sind berechtigt, Ihr Nutzer-Konto oder Inhalte zeitweise sperren oder löschen, wenn Sie rechtswidrige Inhalte veröffentlichen oder für eine wiederholte rechtswidrige Veröffentlichung konkrete Anhaltspunkte bestehen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf deren ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
  • Etwaige Mängel wird der Auftraggeber der Anbieterin unverzüglich in Textform mitteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht). Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt.
  • Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die diese aufgrund der Verletzung von deren Rechten durch die auftragsgemäße Erfüllung unserer Leistung geltend machen. Die Freistellung umfasst neben Schadensersatzforderungen auch den Ersatz der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung, die aufgrund der rechtswidrigen oder nicht ordnungsgemäßen Nutzung unserer Leistungen entstehen. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgt.


§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten

  • Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Nettopreise dar. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  • Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie werden gesondert berechnet, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Nähere Einzelheiten finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot. Für digitale Inhalte (Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden) fallen keine Versandkosten an.
  • Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
  • Sie haben die unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Wir behalten uns zudem vor, entsprechende Anzahlungen zu verlangen. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.


§ 9 Lieferbedingungen; höhere Gewalt

  • Die voraussichtliche Lieferfrist ist im jeweiligen Angebot angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten bei uns.
  • Sollte ein von Ihnen bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
  • Die Versendung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sofern Sie es wünschen, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung, wobei die hierdurch entstehenden Kosten von Ihnen zu übernehmen sind.
  • Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet werden.
  • Wird die Anbieterin, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist/Frist zur Leistungserfüllung in angemessenem Umfang. Wird der Anbieterin in diesen Fällen die Lieferung und/oder Leistung unmöglich, so wird die Anbieterin von ihren Leistungspflichten befreit.


§ 10 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

  • Sofern nachfolgend nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. 
  • Für eingebaute und eingebrachte Fremdfabrikate gelten die dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung stehenden Gewährleistungs- bzw. ggf. bestehenden Garantiebedingungen der jeweiligen Lieferanten. Der Anbieterin zustehende Ansprüche werden hiermit an den Auftraggeber abgetreten.
  • Mängel, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen, berechtigten den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Durch vom Auftraggeber oder Dritte ohne die Zustimmung der Anbieterin vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe berechtigen den Auftraggeber ebenfalls nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprühen gegenüber der Anbieterin. 
  • Verkauf von Ware: Soweit Gegenstand des Vertrages der Verkauf von Waren gelten abweichend von (1) die nachfolgenden Bestimmungen:
  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben der Anbieterin und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und der Anbieterin offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  • Soweit trotz Mangelanzeige kein Mangel festgestellt werden kann, trägt der Auftraggeber die Kosten der Überprüfung.
  • Bei Mängeln leistet die Anbieterin nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas Anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss die Anbieterin nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für der Anbieterin zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, Arglist der Anbieterin, Fälle in denen die Anbieterin eine Garantie übernommen hat.
  • Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers für gebrauchte Ware sind ausgeschlossen. 
  • Erbringung von Dienstleistungen: Soweit die Erbringung von Dienstleistungen Vertragsgegenstand sind, geltend abweichend von (1) folgende Bestimmungen:

a) Ein Schadensersatzanspruch aus § 536a BGB ist ausgeschlossen.

b) Zeigt sich im Laufe der Vertragslaufzeit ein Mangel der Leistungserbringung, so haben Sie dies uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Anzeige, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit wir infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, Sie sie nicht berechtigt, das vereinbarte Leistungsentgelt zu mindern, den aus § 536a Abs. 1 BGB ergebenden Schadensersatz geltend zu machen oder den Vertrag zu kündigen.

c) Gelingt es uns innerhalb einer angemessenen Frist nicht, einen Sach- und/oder Rechtsmangel zu beseitigen, sind Sie berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sofern vertraglich Wiederherstellungszeiten definiert wurden, gelten diese im Hinblick auf Sachmängel als angemessene Frist im Sinne des vorstehenden Satzes. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist sind Sie berechtigt, das vereinbarte Entgelt angemessen zu mindern. Die Kündigung des Vertrages bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt Ihr Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

d) Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres.


§ 11 Leistungsänderungen, Preisanpassung

Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt für Leistungsänderungen Folgendes:

  • Der Auftraggeber kann Änderungen der vereinbarten Leistung verlangen.
  • Für Leistungsänderungen kann die Anbieterin eine zusätzliche Vergütung verlangen.
  • Vor Beginn der Ausführung unterbreitet die Anbieterin dem Auftraggeber ein Angebot mindestens in Textform über die Höhe der Vergütung und zeigt dem Auftraggeber mögliche Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin an.
  • Kommt keine Einigung zustande, ist die Anbieterin berechtigt, die Leistungsänderung zurückzuweisen.
  • Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise für die angebotenen Leistungen angemessen zu erhöhen (z. B. höhere Kosten, neue Funktionalitäten). Dazu ist sie insbesondere berechtigt, wenn und soweit Dritte, die er zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinzugezogen werden müssen, wiederum ihre Preise dafür anpassen. Eine Preisanpassung wird die Anbieterin mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder elektronisch ankündigen. Ist der Auftraggeber mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird die Anbieterin den Auftraggeber zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen. Kündigt der Auftraggeber hingegen nicht, ist die Anbieterin berechtigt, die angepassten Preise zu verlangen.


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II. Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Hardware/physischen Produkten sowie die zeitlich begrenzte Überlassung von Software gegen Entgelt verbunden mit der Einräumung von Nutzungsrechten hieran (nachfolgend „Mietsache“ genannt). Die wesentlichen Merkmale ergeben sich aus dem Angebot (Anlage). Die Lizenzbedingungen der Anbieterin (nachfolgend auch „Vermieterin“ genannt) oder des dritten Lizenzgebers werden ebenfalls Vertragsbestandteil und gelten ausweislich Teil I., § 4 (1) fort.


§ 2 Nutzung der Mietsachen, Rechte Dritter, Untermiete 

  • Sie verpflichten sich, sorgsam mit den Mietsachen gemäß unseren Anweisungen umzugehen und diese sachgemäß zu verwenden. Sie verpflichten sich, die Mietsachen pfleglich zu behandeln und ausschließlich an einem sicheren Ort aufzubewahren. Sie müssen während der Nutzung der Mietsache den Zustand der Mietsache auf augenscheinliche Schäden und Unversehrtheit überprüfen. Sofern Schäden festgestellt werden, sind wir darüber umgehend zu informieren. Sie sind weiterhin für eine ggf. notwendige sachgemäße Installation und Wartung der Mietsache verpflichtet, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. 
  • Sie dürfen keine Veränderungen an Mietsache vornehmen, es sei denn, diese sind ausdrücklich von der Vermieterin genehmigt.
  • Während die Mietsachen nicht benutzt werden, sind sie ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. 
  • Im Fall, dass Dritte Rechte, insbesondere Pfandrechte, an den Mietsachen geltend machen, weisen Sie auf das Mietverhältnis sowie unser Eigentum an den Mietsachen hin und unterrichten uns unverzüglich.
  • Jede – auch teilweise – Untervermietung oder sonstige auch unentgeltliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache sowie der Weiterverkauf an Dritte ist grundsätzlich untersagt.


§ 3 Vertragsdauer, Rückgabe der Mietsache

  • Der Mietvertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen. Wird der Mietvertrag nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit (soweit im jeweiligen Angebot keine kürzere Frist geregelt ist) von einer der Parteien gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um einen weiteren Monat. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende (soweit im jeweiligen Angebot keine kürzere Frist geregelt ist) gekündigt werden.
  • Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  • Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail).
  • Die Mietsache wird Ihnen für den von Ihnen gebuchten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Der Mietvertrag beginnt einen Tag nach Zustellung/Anlieferung der Mietsache bei Ihnen und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit. 
  • Die Rückgabe der Mietsachen hat spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Dazu sind Sie verpflichtet, die Mietsache vollständig samt Zubehör und Originalverpackung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit mit einem Transportdienstleister unserer Wahl auf unsere Kosten auf den Weg zu uns zu bringen. 
  • Die Mietsachen müssen sich in demselben Zustand befinden, wie sie ausgehändigt wurden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch. Die Mietsachen sind in betriebsfähigem und vollständigem Zustand zurückzugeben. 
  • Bei einer verspäteten Rückgabe der Mietsache zahlen Sie zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist nicht ausgeschlossen.
  • Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen wir die in der Datenbank vorhandenen Daten. Die Daten werden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfordern eine längere Speicherung. Der Auftraggeber wird 14 Tage vor der endgültigen Löschung der Daten benachrichtigt, um ihm die Möglichkeit zu geben, Daten zu sichern. Die Datensicherung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers und kann über die Export-Funktionen realisiert werden. 
  • Setzen Sie nach Ablauf der Mietzeit den Gebrach der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen. 


§ 4 Mietpreis, Fälligkeit

  • Die Mietpreise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Zusatzleistungen wie technischer Support, zusätzliche Services etc. sind nicht in der in dem Mietpreis enthalten und werden separat vereinbart und durch die Vermieterin berechnet. 
  • Der Mietpreis ist auch bei frühzeitiger Rückgabe der Mietsache in vereinbarter Höhe zu entrichten. 
  • Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. Die Rechnung ist spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats auf das Konto der Vermieterin zu begleichen. 



§ 5 Haftung des Mieters, Haftungsfreistellung 

  • Bei Schäden und Verlust der Mietsachen und Verletzungen dieses Mietvertrages haften Sie grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bis zur Schadenshöhe, soweit der Schadenseintritt auf unsachgemäßer Behandlung der Mietsachen durch Sie als Mieter oder Dritter, die sich im Risikobereich des Mieters befinden, beruhen. Die Haftung umfasst auch Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.
  • Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Mietsache durch Sie beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Die Haftungsfreistellung umfasst neben Schadensersatzforderungen auch den Ersatz der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgt. 
  • Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.


§ 6 Gewährleistung, Haftung des Vermieters

  • Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden vereinbarten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 
  • Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. 
  • Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
  • Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.


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III. Schlussbestimmungen und Auftraggeberinformationen 

§ 1 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt und Abtretungsverbot

  • Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
  • Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Anbieterin an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.
  • Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Anbieterin anerkannt sind oder die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte unangemessen beeinträchtigen würden. 
  • Das Eigentum oder etwaige Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgeltes Eigentum der Anbieterin. Erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung gehen das Eigentum oder etwaige Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.


§ 2 Haftung

    • Die Parteien haften einander ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    • Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere Betriebsunterbrechungen, Produktionsstillstände, entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen) ausgeschlossen.
    • In sonstigen Fällen haften die Parteien nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflicht) und zwar beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen anderen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Gewährleistung ausgeschlossen.
    • Die Haftung der Parteien für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistiger Täuschung sowie im Falle einer übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.


§ 3 Geheimhaltung 

  • „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere interne Prozesse, Know-how, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Videos, DVDs, CDROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien der Vertragsparteien oder mit den Vertragsparteien verbundener Unternehmen enthalten.
  • Beide Vertragsparteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden Vorgänge vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
  • Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Druckereien), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von sechs Monaten fort.
  • Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, 
  • die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  • die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.


§ 4 Datenschutz

  • Soweit die Anbieterin auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird die Anbieterin ausschließlich als Auftragsverarbeiterin tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die Anbieterin wird Weisungen des Auftraggebers für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Auftraggeber trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Auftraggeber wird mit der Anbieterin die Details für den Umgang der Anbieterin mit den Daten des Auftraggebers nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung (Anlage) vereinbaren.
  • Der Auftraggeber bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.


§ 5 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung, Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

  • Vertragssprache ist deutsch.
  • Der vollständige Vertragstext wird von der Anbieterin nicht gespeichert. Die vorstehenden Bedingungen werden nochmals per E-Mail an den Auftraggeber übersandt.
  • Die technischen Schritte zum Vertragsschluss und der Vertragsschluss selbst erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 4. der vorstehenden Bestimmungen.

§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand 

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
  • Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der Anbieterin bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.




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IV. Leistungsbeschreibung

Anlage „Leistungsbeschreibung“

  • Geltungsbereich
    • Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Bereitstellung des webbasierten Systems "SENVEND", welches Daten aus Verkaufs- und Leistungsautomaten sammelt, an eine Datenbank übermittelt und den Auftraggebern zur Auswertung und Bearbeitung zur Verfügung stellt. Ergänzend zur Grundfunktionalität bietet SENVEND zusätzliche Dienste in den Bereichen Sicherheitstechnik, Videoüberwachung, Zahlung und Bestellung an. Die Leistungsinhalte ergeben sich aus Ziffer 2.3. 
    • Der Auftraggeber erhält einen Zugang zum SENVEND-Verwaltungsportal, um diese Dienste zu administrieren. Die beschriebenen Funktionen werden durch SENVEND-Geräte und Zubehör ergänzt.


  • Geräte und Dienste
    • Hat der Auftraggeber das Gerät bei einem Wiederverkäufer erworben, gelten die bei diesem Kauf vereinbarten Bedingungen und Konditionen (einschließlich Preise und Gewährleistung).
    • Erwirbt der Auftraggeber das Gerät bei SENVEND gelten für dieses Gerät die Konditionen unserer Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen nebst Auftraggeberinformationen nebst Anlagen. 
    • Die SENVEND-Dienste umfassen, nicht ausschließlich, folgende Funktionen:

Telemetrie, Zahlungsabwicklung, Bildüberwachung


  • Funktionsumfang SENVEND-Portal 
    • Das SENVEND-Portal ist eine webbasierte Software, welche unabhängig von dem Endgerät des Auftraggebers genutzt werden kann. SENVEND stellt die Software ebenfalls in einer App zur Verfügung. Für die Verfügbarkeit und Kompatibilität der App ist der Auftraggeber verantwortlich. Die ordnungsgemäße Installation obliegt dem Auftraggeber.
    • Der exklusive Zugang des Auftraggebers zur Administration und Nutzung des SENVEND-Portals erfolgt verschlüsselt über das Internet mittels des Protokolls HTTPS über die URL https://senvend.com.
    • Der Auftraggeber erhält standardmäßig einen Masteradministrator-Zugang mit allen Berechtigungen zum SENVEND-Portal (Rolle: „admin“). Mit diesem ist er in der Lage, weitere Benutzer, auch mit eingeschränkten Berechtigungsprofilen, einzurichten. 
    • Systemupdates: SENVEND behält sich das Recht vor, Updates und Änderungen an der App vorzunehmen. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen informiert. Es obliegt den Auftraggebern, sicherzustellen, dass seine Geräte stets mit den neuesten Updates kompatibel bleiben. Teilweise können neue Funktionen kostenpflichtig gemäß der Preisliste zubuchbar sein.
    • Auswertungen: Im SENVEND-Portal sind das Auslesen und Weiterverarbeiten verschiedener Werte möglich. Das SENVEND-Portal enthält Vorlagen für Auswertungen, die erstellt und heruntergeladen werden können und erstellt einige Berichte, auf Wunsch des Auftraggebers, automatisch. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene bereits definierte grafische Auswertungen anzuzeigen. Zum Leistungsumfang des SENVEND-Portals gehören ausschließlich solche Auswertungen, welche aktuell im Portal angeboten werden. Weitergehende Auswertungen erfolgen ohne rechtliche Verpflichtung und gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang. SENVEND ist jederzeit berechtigt, die Erstellung von Auswertungen zu ändern oder anzupassen oder Teile davon einzustellen. Auswertungen werden auf der Basis der aus dem Automaten stammenden Meldungen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit, der aus den Automaten übermittelten Daten sowie die Korrektheit der Auswertungen ist ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich. 
    • Dokumentationen: SENVEND stellt in der Dokumentation unentgeltlich Informationen zur Funktionsweise des SENVEND-Portals online zur Verfügung. 
    • Sicherheitssystem: SENVEND bietet die Möglichkeit eine Alarmanlagen-Funktion für Verkaufsautomaten hinzuzubuchen und zusätzliche Sensoren und Alarmgeber an die Telemetrieeinheit anzubinden. Mittels verschiedener Sensoren können äußere Einwirkungen auf den Verkaufsautomaten festgestellt und analysiert werden und der Auftraggeber über das SENVEND-Portal benachrichtigt werden.
    • Videoüberwachung: Das SENVEND-System ermöglicht die Einbindung von Kamerasignalen externer Kameras oder der Front-Kamera des Zahlungsterminals. Die

Aktivierung von Kameras findet nur auf Wunsch des Auftraggebers statt, daher ist dieser für die aufgenommenen Inhalte und deren rechtliche Korrektheit selbst verantwortlich. Der Zugriff auf die Kamerasignale findet nur in Servicefällen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers statt und eine eventuelle Bewertung des Bildes ist rein technischer Natur. Für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung ist der Auftraggeber verantwortlich.

    • Überwachungszentrale: Die Aufschaltung der Kamerasignale auf eine Videoüberwachungszentrale kann aus dem System vorgenommen werden. Die Dienstleistung wird durch einen Dienstleister von SENVEND erbracht und SENVEND tätigt Zugriff auf die übermittelten Kamerasignale. Die rechtliche Zulässigkeit aufgezeichneten Inhalte und deren Übermittlung ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten. 
    • Sprachen: Das SENVEND-Portal verfügt über mehrere Sprachprofile, wobei der Standard die deutsche Sprache ist. Für etwaige Fehlübersetzungen und daraus resultierende Folgen übernimmt SENVEND keine Haftung, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Übersetzungsfehler sollte der Auftraggeber SENVEND in elektronischer Form über das Hilfeformular, melden.
    • Betrieb von Server und System-Komponenten: Sämtliche Server und System-Komponenten, die für den Betrieb des SENVEND-Portals erforderlich sind, werden in einem technisch und organisatorisch gesicherten, hochverfügbaren Rechenzentrumsverbund betrieben. Dieser Verbund ist durch ein mehrstufiges Firewall-System umfassend vor Angriffen und unbefugten Zugriffen aus dem Internet geschützt. Die Anbindung an das Internet erfolgt über das Hochleistungsbackbone von SENVEND oder durch ein von SENVEND beauftragtes Partnerunternehmen und gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende, redundante Übertragungsgeschwindigkeit. Der Serverbetreiber garantiert, dass die Server kontinuierlich gegen Stromausfälle, Hardware-Ausfälle und Datenverluste gesichert sind, unter anderem durch unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Backupsysteme und umfassende Monitoring-Maßnahmen.
    • Konnektivität: In der den SENVEND Geräten sind teilweise SIM-Karten eingebaut, diese verbleiben in unserem Eigentum. Die Kosten für den Betrieb der SIM-Karten sind in den Gebühren zum Betrieb des jeweiligen Gerätes integriert. Die SIM-Karten dürfen ausschließlich in SENVEND-Geräten verwendet werden. Sollte der Auftraggeber die SIM-Karten in anderen Geräten verwenden, werden eventuell entstehende Zusatzkosten mit 25 Euro pro Gigabyte in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Internetzugang der Geräte über ein evtl. am Automatenstandort vorhandenes LAN- oder WLAN-Netz zu ermöglichen. Die Einbindung in ein solches Netz ist ausschließlich Sache des Auftraggebers.
    • Schulungs-Dienstleistungen: SENVEND bietet, auf Wunsch des Auftraggebers, verschiedene Schulungsdienstleistungen, gegen ein gesondertes Entgelt, an.
    • Support: SENVEND stellt zur Unterstützung des Auftraggebern einen Support per E-Mail und Helpdesk zur Verfügung. Der telefonische Support kann ausschließlich über den im Auftraggebercenter hinterlegten Ansprechpartner stattfinden. Ein telefonischer Service über die allgemeinen Rufnummern von SENVEND findet nicht statt. SENVEND ist berechtigt, für den Support eine Vergütung zu verlangen, welche vorab zwischen den Parteien vereinbart wird. Bei Problemen beim Betrieb, der Inbetriebnahme oder der Anbindung von Geräten steht SENVEND, unter Angabe der Auftraggebern oder Seriennummer, über folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: über den Helpdesk des SENVEND-Portals sowie per E-Mail an support@senvend.com 

Ausgenommen von Supportanfragen sind Fragen zur Bedienung und Handhabung des SENVEND-Portals. Hierzu stehen die kostenpflichtigen Schulungen oder die Dokumentation zur Verfügung. Des Weiteren ausgenommen vom Support sind Anfragen, die die angeschlossenen Automaten oder Bezahlsysteme betreffen. Solche Anfragen sind an die Lieferanten der Automaten und Bezahlsysteme zu richten.

Der Support ist per E-Mail oder Auftraggeberportal Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr; ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage.

    • Rechnungsdokumente: Rechnungen und rechnungsbegleitende Dokumente werden dem Auftraggeber ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail an die vom Auftraggebern zu benennende E-Mail-Adresse übermittelt. Der Auftraggeber kann maximal eine Rechnungsanschrift angeben. Sollte der Auftraggeber für unterschiedliche Telemetrieeinheiten unterschiedliche Rechnungsadressen wünschen, so ist dies nur auf Anfrage und mit einer gesonderten Vereinbarung möglich.
    • Onlinebuchung von Produkten: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, zusätzliche Softwareprodukte oder Dienste direkt über das SENVEND-Portal zu buchen. Die verfügbaren Produkte und deren Preise sind in der aktuellen Preisliste einsehbar. Die gebuchten Produkte und Dienstleistungen stehen dem Auftraggeber direkt nach der Bestätigung zur Verfügung, sofern keine technischen oder operativen Gründe eine Verzögerung verursachen. 
    • Wartung und Austausch von Geräten: Der Austausch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt kostenfrei. Bei Austausch von Geräten nach Ablauf der Gewährleistung kann SENVEND dem Auftraggeber ein kostenfreies Austauschgerät zur Verfügung stellen, das während der Reparatur des defekten Geräts genutzt werden kann. Die Reparatur erfolgt kostenpflichtig und der Auftraggeber trägt die Kosten entsprechend des Reparaturaufwands. Das Austauschgerät verbleibt im Eigentum von SENVEND und muss nach Abschluss der Reparatur oder nach Erhalt des reparierten Geräts unverzüglich und im Originalzustand zurückgegeben werden.